Vertragsraum
Installation, 2007/09
Zur Realisierung des Ausstellungsprojektes war es notwendig, eine Reihe von Verträgen zu schließen, die genauestens regeln, wer die Originale der aus musealen Sammlungen ausgeliehenen Kunstwerke abbilden darf und zu welchen Konditionen die Abbildungen in den Vermarktungskreislauf eingespeist werden. Außer mit den Leihgebern, also den Museen, die im Besitz der Originale sind und diese zur Verfügung stellten, mussten teilweise zusätzliche Lizenzvereinbarungen mit den UrheberInnen beziehungsweise deren RechtsnachfolgerInnen getroffen werden. Für die Werke, deren UrheberInnen sich für eine Vertretung durch eine Verwertungsgesellschaft entschieden hatten, wurden entsprechende Verträge mit der VG Bildkunst abgeschlossen. Darüber hinaus gab es juristische Vereinbarungen mit dem Fotografen, der die Reproduktionen anfertigte, sowie mit den an der Produktion von Video und Website beteiligten AkteurInnen. Für die Online-Bildagentur wurden komplexe Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen entwickelt.